Hygiene-Tipp, Dezember 2017

Hygienepersonal fehlt noch in vielen Krankenhäusern

Nach einer Antwort der Bundesregierung im Jahr 2017 verfügen immer noch viele Krankenhäuser über keinen Krankenhaushygieniker und sogar keine Hygienefachkraft.

Tab. 1: Anzahl der Fachärzte/-ärztinnen für Hygiene und Umweltmedizin bzw. Hygienefachkräfte in deutschen Krankenhäusern in den Jahren 2007 bis 2015

Anzahl an/im Jahr 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
Krankenhäuser insgesamt in Deutschland 2.087 2.083 2.084 2.064 2.045 2.017 1.996 1.980 1.956
Krankenhäuser, die einen Facharzt/-ärztin für Hygiene und Umweltmedizin beschäftigen 40 38 34 36 46 50 70 90 104
Fachärzte/-ärztinnen für Hygiene und Umweltmedizin, die in einem Krankenhaus tätig sind 80 79 75 83 97 89 127 154 156
Krankenhäuser, die eine nichtärztliche Hygienefachkraft beschäftigen 849 833 815 796 798 829 851 920 922
Nichtärztliche Hygienefachkräfte, die in einem Krankenhaus tätig sind 1.116 1.107 1.100 1.123 1.197 1.338 1.489 1.695 1.844

Quelle: Statistisches Bundesamt, Grunddaten der Krankenhäuser; aus Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke, Drucksache 18/11955

Dabei ermöglicht das Hygieneförderprogramm der Bundesregierung durchaus eine gute finanzielle Abdeckung der Weiter- und Fortbildungen im Bereich der Krankenhaushygiene.

Förderung bis 2019

  1. bei Neueinstellungen, interner Besetzung neuer Stellen oder Aufstockungen vorhandener Teilzeitstellen von

    1. Hygienefachkräften: 90 Prozent der zusätzlichen Personalkosten,
    2. KrankenhaushygienikerInnen (fertiger Facharzt): 75 Prozent der zusätzlichen Personalkosten,
    3. KrankenhaushygienikerInnen (curricular) und ABS-Fortbildung: 50 Prozent der zusätzlichen Personalkosten,
  2. bei Fort- und Weiterbildungen

    1. zur Fachärztin/Facharzt für Hygiene und Umweltmedizin: 30.000 € jährlich für fünf Jahre,
    2. zur Fachärztin/Facharzt für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie: 15.000 € jährlich für fünf Jahre,
    3. zur KrankenhaushygienikerIn (curricular): 5.000 € jährlich für zwei Jahre,
    4. ABS-Fortbildung: pauschal 5.000 €,
    5. zur Hygienefachkraft: pauschal 10.000 €,
  3. vertraglich vereinbarte externe Beratung (Facharzt für Hygiene): 400 € je Beratungstag

Klaus-Dieter Zastrow, Walter Popp

** Förderung nach Nummer 2 Buchstabe a bis c über 2019 hinaus, wenn spätestens im Jahr 2019 begonnen, Beratungsleistungen nach Nummer 3 werden bis einschließlich zum Jahr 2023 gefördert.*

Der Tipp gibt die Meinung der Autoren wieder.

Inhalt übernommen von www.krankenhaushygiene.de/informationen/hygiene-tipp/hygienetipp-archiv/647 (Stand 17.10.2026).