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Das deutsche Gesundheitswesen durchläuft einen tiefgreifenden strukturellen Wandel. Medizinische Leistungen werden zunehmend vom stationären in den ambulanten Sektor verlagert. Dieser Prozess wird durch gesundheitspolitische Maßnahmen wie die Erweiterung des AOP-Katalogs weiter vorangetrieben. Ziel dieser Entwicklung ist es, die Patientenversorgung wirtschaftlicher, effizienter und wohnortnäher zu gestalten.
Die Deutsche Gesellschaft für Allgemeine und Krankenhaus-Hygiene (DGKH) unterstützt den Gedanken einer sektorenübergreifenden Versorgung grundsätzlich. Gleichzeitig weist die DGKH darauf hin, dass die Patientensicherheit unabhängig von organisatorischen Versorgungsstrukturen vollumfänglich gewährleistet sein muss. Maßnahmen der Infektionsprävention müssen sich konsequent am tatsächlichen Risiko der medizinischen Behandlung orientieren – nicht an der Form der Abrechnung oder am Ort der Leistungserbringung. Eine Ambulantisierung medizinischer Leistungen darf daher nicht dazu führen, dass normativ festgelegte und bewährte hygienische Sicherheitsstandards relativiert oder abgesenkt werden.
Inhalt übernommen von www.krankenhaushygiene.de/ (Stand 17.10.2026).