Stellungnahme der DGKH

Stellungnahme: Haltbarkeit von Masken und anderer PSA (Persönliche Schutzausrüstung)

Anlass
In einzelnen Bundesländern werden in zentralen Materiallagern PSA-Artikel für
den Pandemie- und Krisenfall gelagert.
Die DGKH wurde von einem Bundesland zu der Frage angesprochen, wie lange
die Artikel verwendet werden können.
Konkret geht es um folgende Artikel:
• Mund-Nasen-Schutz (MNS, OP-Masken)
• FFP2- und FFP3-Masken ohne Ventil
• Schutzkittel nach DIN 14126:2005; ISO 16603, 16604, 22610, 22611 und 22612
• Schutzanzüge Kat. III Typ 5B/6B und Kat. III Typ 4B
• Schutzbrillen
• Einweghandschuhe (Untersuchungshandschuhe Nitril)

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Inhalt übernommen von www.krankenhaushygiene.de/ (Stand 17.10.2026).