Sehr geehrte Damen und Herren,
Der Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Allgemeine und Krankenhaus-Hygi-ene e. V. hat sich kürzlich mit der Umsetzung der neuen Weiterbildungsverordnung für Hygienefachkräfte (HFK) in Nordrhein-Westfalen beschäftigt. Anlass war die Schilderung eines DGKH-Mitglieds, dass das MAGS NRW bzw. die Pflegekam-mer NRW künftig offenbar ausschließlich HFK-Weiterbildungsabsolventen mit pfle-gerischer Ausbildung eine staatliche Anerkennung zur Führung der Berufsbezeich-nung „Hygienefachkraft“ ausstellen wird. Wie im Rahmenlehrplan festgelegt sollte die Berufsbezeichnung der Zeit angepasst werden und künftig „Fachkraft für Hygi-ene und Infektionsprävention“ lauten.
Inhalt übernommen von www.krankenhaushygiene.de/ (Stand 17.10.2026).